Rechtsanwalt Dr. Dr. Lars Haussuehl
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GEZ-GEBÜHREN

GEZ-Gebühren für PC von Freiberuflern und Gewerbetreibenden ungültig?

Verwaltungsgericht Koblenz
Az.: 1 K 496/08.KO

 
Das Verwaltungsgericht Koblenz (Az.: 1 K 496/08.KO) hat am 15.7.2008 entschieden, dass ein Rechtsanwalt für seinen netzwerkfähigen PC keine Rundfunkgebühren entrichten muss. Das Gericht geht davon aus, dass ein PC eines Rechtsanwaltes nicht typischerweise für den Empfang von Rundfunksendungen dient. Die GEZ-Regel sei verfassungsgemäß so auszulegen, dass für einen Rechtsanwalt eine Internetnutzung ohne zusätzliche Gebühren möglich sein muss.

Das Urteil lässt zwar offen, wie mit anderen Freiberuflern und Gewerbetreibenden zu verfahren ist. Es ist jedoch anzunehmen, dass in den meisten Fällen auch in anderen Berufen ein internetfähiger PC nicht zum Empfang von Radiosendungen dient. Es bleibt zwar noch abzuwarten, wie andere Gerichte zu diesen Fragen entscheiden werden, aller Wahrscheinlichkeit dürfte die GEZ-Gebühr für die sogenannten neuartigen Rundfunkgeräte derzeit nicht durchsetzbar sein.

Verwaltungsgericht Koblenz
Urteil vom 15.7.2008
Az.: 1 K 496/08.KO

 
         
Dr. Dr. Lars Haussühl